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   BFH, 26.05.2000 - XI B 56/99   

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BFH, 26.05.2000 - XI B 56/99 (https://dejure.org/2000,9202)
BFH, Entscheidung vom 26.05.2000 - XI B 56/99 (https://dejure.org/2000,9202)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - XI B 56/99 (https://dejure.org/2000,9202)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Begründungsanforderungen - Wahlrecht bei Betriebsverpachtung - Fortsetzung des Gewerbebetriebs - Einstieg in neue Branche

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 242; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 03.06.1997 - IX R 2/95

    Betriebsaufgabe auch bei Verpachtung und fehlender Aufgabeerklärung anzunehmen,

    Auszug aus BFH, 26.05.2000 - XI B 56/99
    Entsprechendes gilt für die von den Klägern geltend gemachte Abweichung der Vorentscheidung vom Urteil des BFH vom 3. Juni 1997 IX R 2/95 (BFHE 183, 413, BStBl II 1998, 373).

    Auch unterscheidet sich die Sachlage im Streitfall von der der Entscheidung des BFH in BFHE 183, 413, BStBl II 1998, 373.

    Die Kläger haben auch die grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob eine Besteuerung abweichend von einer gesetzlichen Vorschrift unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben in einem besonders gelagerten Fall möglich ist (so BFH-Urteil vom 11. Januar 1963 VI 97/61 U, BFHE 76, 489, BStBl III 1963, 180; offen gelassen in BFH-Entscheidung in BFHE 183, 413, BStBl II 1998, 373), nicht ausreichend dargelegt.

  • BFH, 26.06.1975 - IV R 122/71

    Urteilsbegründung - Zwischenurteil - Berufung auf Zwischenurteil - Aufhebung aus

    Auszug aus BFH, 26.05.2000 - XI B 56/99
    Zwar haben die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) im Streitfall in der Beschwerdebegründung zutreffend darauf hingewiesen, dass nach der Entscheidung des BFH vom 26. Juni 1975 IV R 122/71 (BFHE 116, 540, BStBl II 1975, 885) ein Wahlrecht bei Betriebsverpachtung nach den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats vom 13. November 1963 GrS 1/63 S (BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) nur besteht, wenn der Pächter im Wesentlichen den vom Verpächter betriebenen Gewerbebetrieb fortsetzt und dies nicht der Fall ist, wenn der Mieter oder Pächter auf dem ihm überlassenen Grundstück ein völlig anderes, einer anderen Branche zuzurechnendes Geschäft betreibt.

    Diese Entscheidung nimmt auf die von den Klägern als Divergenzurteil bezeichnete Entscheidung in BFHE 116, 540, BStBl II 1975, 885 Bezug.

  • BFH, 11.01.1963 - VI 97/61 U

    Steuerliche Behandlung von Unterhaltszahlungen an eine geschiedene Ehefrau und

    Auszug aus BFH, 26.05.2000 - XI B 56/99
    Die Kläger haben auch die grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob eine Besteuerung abweichend von einer gesetzlichen Vorschrift unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben in einem besonders gelagerten Fall möglich ist (so BFH-Urteil vom 11. Januar 1963 VI 97/61 U, BFHE 76, 489, BStBl III 1963, 180; offen gelassen in BFH-Entscheidung in BFHE 183, 413, BStBl II 1998, 373), nicht ausreichend dargelegt.

    Entsprechender Ausführungen hat es insbesondere deswegen bedurft, weil das FG seine Entscheidung nicht auf die Grundsätze des BFH-Urteils in BFHE 76, 489, BStBl III 1963, 180 gestützt hat.

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 26.05.2000 - XI B 56/99
    Zwar haben die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) im Streitfall in der Beschwerdebegründung zutreffend darauf hingewiesen, dass nach der Entscheidung des BFH vom 26. Juni 1975 IV R 122/71 (BFHE 116, 540, BStBl II 1975, 885) ein Wahlrecht bei Betriebsverpachtung nach den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats vom 13. November 1963 GrS 1/63 S (BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) nur besteht, wenn der Pächter im Wesentlichen den vom Verpächter betriebenen Gewerbebetrieb fortsetzt und dies nicht der Fall ist, wenn der Mieter oder Pächter auf dem ihm überlassenen Grundstück ein völlig anderes, einer anderen Branche zuzurechnendes Geschäft betreibt.
  • BFH, 02.02.1990 - III R 173/86

    Gemeiner Wert von Grundstücken, die im Rahmen einer Betriebsaufgabe in das

    Auszug aus BFH, 26.05.2000 - XI B 56/99
    Sie konnten dies letztlich auch nicht, da sich das FG in seinem Urteil ausdrücklich auf die vom BFH im Urteil vom 2. Februar 1990 III R 173/86 (BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497) aufgestellten (abstrakten) Rechtssätze gestützt hat.
  • BFH, 11.02.1999 - III R 112/96

    Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen; Betriebsaufgabe?

    Auszug aus BFH, 26.05.2000 - XI B 56/99
    Ein vergleichbarer Sachverhalt liegt nach den Feststellungen des FG im Streitfall nicht vor und wird von den Klägern auch nicht behauptet (vgl. auch BFH Urteil vom 11. Februar 1999 III R 112/96, BFH/NV 1999, 1198).
  • BFH, 06.10.1997 - XI B 59/96
    Auszug aus BFH, 26.05.2000 - XI B 56/99
    Ist eine Nichtzulassungsbeschwerde auf Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO gestützt, muss der Beschwerdeführer nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in der Beschwerdebegründung einen abstrakten Rechtssatz der vorinstanzlichen Entscheidung bezeichnen, der von einem ebenfalls abstrakt zu formulierenden Rechtssatz der BFH-Rechtsprechung abweicht (vgl. z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rdnr. 63, m.w.N.; z.B. BFH-Beschluss vom 6. Oktober 1997 XI B 59/96, BFH/NV 1998, 474, m.w.N.).
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